Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unseren Geschäften liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende AGB zugrunde.

 

§ 1 Maklerprovision

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages haben wir gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung von 3,57% Provision aus dem Gesamtkaufpreis. Im Übrigen gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

Ist die von der Gesellschaft nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger des Angebotes bereits bekannt, erklärt er das der Gesellschaft innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Gesellschaft nicht gegen sich gelten zu lassen.

§ 2 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

§ 3 Vertraulichkeit

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, ist der Interessent zum Schadensersatz verpflichtet.

§ 4 Haftung

Alle unsere Angaben basieren auf Informationen von Interessenten, Verkäufern oder Dritten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Im Übrigen ist unsere Haftung auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

§ 5 Entgegenahme von Vermögenswerten

Die S-Immobilien GmbH Düren nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zwischen den Parteien des Hauptvertrages dienen.

Stand 01.01.2021